Herzklappenersatz Stentimplatation

März 2007

GdB bei Herzklappenersatz

Moderne Operationsverfahren streben eine Aortenklappenrekonstruktion durch körpereigenes Gewebe an, so wird z. B. bei der „Ross-Operation“ die Aortenklappe durch die körpereigene Pulmonalklappe ersetzt. Diese Operationsverfahren führen zu einer annähernd physiologischen Funktion, eine orale Antikoagulation ist postoperativ nicht notwendig. Der Beirat stellte dazu fest, dass aus seiner Sicht noch nicht genügend Erfahrungen über Langzeitergebnisse dieser Operationsverfahren vorlägen, um eine Änderung der Nummer 26 Punk 9 der „Anhaltspunkte“ zu rechtfertigen.

März 2003

GdB/MdE-Beurteilung bei Herzklappenersatz mit und ohne Antikoagulantien-Therapie

Ein Beiratsmitglied hatte angefragt, ob der GdB von wenigstens 30 nach Herzklappenersatz auch für Klappen aus biologischem Material – bei denen in der Regel keine Blutverdünnung durchgeführt wird – gelte. Die Beiratsmitglieder stellten dazu fest, dass die allgemeine Leistungsbeeinträchtigung bei Herzklappenersatz –unabhängig vom Typ der Herzklappe – immer einen GdB von mindestens 30 rechtfertige, wobei eine eventuelle Blutverdünnung mit berücksichtigt ist. Bei besonderer Leistungseinbuße nach Herzklappenersatz kann auch ein höherer GdB als 30 im Einzelfall gerechtfertigt sein.

November 1998

Gutachtliche Beurteilung des Grades der Behinderung bei Herzschäden nach Stentimplantation

Zu beantworten war die Frage, mit welchem GdB/MdE-Grad die Implantation eines Stents bei stenosierender Koronararteriensklerose zu beurteilen sei.
Die Beiratsmitglieder vertraten hierzu die Auffassung, daß nach einer Stentimplantation der GdB/MdE-Grad wie bei operativen oder anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig sei.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung